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FAQ / Fragen zum Aufenthalt

Frequently Asked Questions (FAQ), englisch für häufig gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema.

Nein, das ist nicht möglich. Die Anmeldung kann nur über einen Antrag auf einen Rehabilitationsaufenthalt erfolgen. Dieser muss von Ihrem/Ihrer Fachärzt:in für Psychiatrie oder einem Krankenhaus bzw. kann bei bestehender fachspezifischer Vorbehandlung auch über Hausärzt:innen Ihrem/Ihrer Hausarzt/Hausärz:in gestellt werden.

Danach entscheidet ein/e Chefarzt/Chefärztin der Pensionsversicherung oder Ihres Sozialversicherungsträgers über den Aufenthalt.

Sobald eine Bewilligung durch den Sozialversicherungsträger erfolgt ist, werden Sie von unserer Einrichtung kontaktiert. Falls Sie innerhalb von zwei Wochen kein Anschreiben bzw. keine Einladung von uns erhalten, können Sie sich telefonisch bei uns melden.

Krankenstandsmeldung während der 6-wöchigen med. Rehabilitation: Bei ambulanter med. Rehabilitation sind Sie nicht automatisch krankgemeldet. Wir möchten Sie darüber informieren, dass eine Krankmeldung spätestens mit ersten Tag der med. Reha (= Beginn) ausschließlich bei einer aktuellen AMS Zuständigkeit notwendig ist. Bei Rehageldbezug ist dies nicht erforderlich. Sollten Sie sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, ist eine Krankmeldung nicht zwingend notwendig. Dies hängt von einer möglichen gesonderten Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber ab. Bitte veranlassen Sie Ihre Krankmeldung bei Ihrem Hausarzt. Weiters möchten wir Sie darüber informieren, dass im Falle eines Aufenthalts außerhalb Ihres Bundeslandes während des laufenden Krankenstandes, das Einverständnis der österreichischen Gesundheitskasse einzuholen ist. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Krankenkasse bzw. an unsere SozialarbeiterInnen.

 

Für die Phase III ist eine Krankmeldung nicht erforderlich.

Nein, das ist nicht möglich. Die Aufenthaltsdauer wird von der Pensionsversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern festgelegt.

In Einzelfällen kann mit dem Chefarzt des Kostenträgers eine Verkürzung oder eine Verlängerung erwägt werden.

Leider nicht. Im ganzen Areal ist die Mitnahme von Tieren aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Die Zuteilung erfolgt je nach Indikation durch unsere Klinik.

Das Rehabilitationsprogramm entspricht den Vorgaben der Pensionsversicherungsanstalt und wird individuell an die Rehabilitationsziele angepasst.

Der Haus- oder Facharzt muss mit Ihnen den Antrag auf Rehabilitation (Download auf unserer Seite) ausfüllen und unterzeichnen. Dieser Antrag muss dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger geschickt werden. Erst mit der Bewilligung des Sozialversicherungsträgers werden Sie zum Reha-Aufenthalt zugewiesen.

Alle Standorte der BBRZ MED GmbH verfügen über einen barrierefreien Zugang.