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Hausinterne Covid-19 Richtlinien

Liebe Patientin! Lieber Patient!

Wir möchten Sie auf unsere hausinternen COVID-19 Richtlinien und behördlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen hinweisen und um deren Einhaltung ersuchen.

 

1. Checkliste und Einwilligungserklärung zum Hygienekonzept

Vor Beginn Ihrer Rehabilitation werden wir Sie telefonisch kontaktieren, um entsprechende Gesundheitsfragen durchzugehen. Auch wird dem Einladungsschreiben eine Einwilligungserklärung zur Einhaltung der COVID Schutzmaßnahmen beigelegt, welche unterschrieben zum Aufnahmetag mitgebracht werden soll. Um Ihr Sicherheitsgefühl zu erhöhen möchten wir darüber informieren, dass unser gesamtes Personal der 3G-Regelung nachkommt, die wir auch Ihnen empfehlen.

 

2. Händedesinfektion und Messung der Körpertemperatur bei Eintreffen in der Klinik

Bei Betreten und Verlassen der Klinik, sowie vor und nach jeder Therapieeinheit ist eine 30 sec Händedesinfektion zu veranlassen. Die Temperaturmessung (kontaktlos) erfolgt täglich durch eine/n Mitarbeiter der BBRZ MED und eine entsprechende Kennzeichnung.

 

3. Abstandsregeln / Mindestabstand

Der empfohlene Mindestabstand von 1 Meter gilt sowohl zwischen PatientInnen als auch zwischen PatientInnen und Klinikpersonal. Entsprechende Bodenmarkierungen und Beschilderungen werden laufend daran erinnern.

 

4. FFP2-Maskenpflicht

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird grundsätzlich im gesamten Klinikbereich vorausgesetzt. Derzeit gilt aufgrund aktueller Bestimmungen eine FFP2-Maskenpflicht für alle PatientInnen und MitarbeiterInnen. Die Ausgabe erfolgt bei Reha Antritt durch das Rezeptionsteam. Als weitere Schutzmaßnahmen dienen in den Schulungs- und Therapiegruppenräumen eine Abstandsregel von 1,5 Meter (in Bewegungsräumen 2 Meter) und in den Einzeltherapieräumlichkeiten Plexiglastrennwände.

 

5. Kantinenbereich

In allen Kantine Bereichen wurden die Plätze reduziert bzw. Bodenmarkierungen angebracht, um den Mindestabstand zu gewährleisten. Für PatientInnen einer Phase II Reha erfolgt die Essensausgabe weiterhin nicht in Buffetform, sondern durch Ausgabe. Auf ihrem individuellen Therapieplan sehen sie die gesperrte Mittagspause und den für sie vorbereiteten Kantine Raum für das Mittagessen vermerkt. Der Außenbereich soll nicht zur Einnahme der Hauptmahlzeit dienen, sondern zur individuellen Pausennutzung ohne Essenskonsumation unter Einhaltung der vorgegebenen Abstandsregeln.

 

6. Vorübergehend gesperrte Räume

Die Spindvergabe wird vorübergehend ausgesetzt. Ebenso stehen keine Umkleideräumlichkeiten oder Duschen zur Verfügung. Wir ersuchen Sie entsprechend um Kenntnisnahme.

… so bleiben wir gesund …!Ihr Klinikteam BBRZ MED Wien